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Unabhängige Gutachten und KFZ-Bewertungen

Einsatzgebiet Niederbayern + Oberpfalz

Termin innerhalb 24h | Gutachten innerhalb 24 - 36 h

DIN EN ISO/IEC 17024 Anerkennung KFZ Sachverständiger Peter Hof
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KFZ-Sachverständigenbüro Peter Hof: BDSF-Geprüfter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -Bewertung für Niederbayern / Oberpfalz.

Peter Hof | BDSF-Geprüfter Sachverständiger für Kraftfahrzeugschäden und -Bewertung

Kfz- und Oldtimer Bewertung

Wir bewerten Ihr gebrauchtes Fahrzeug oder Ihren Oldtimer vor Ort. Nach dem Termin erhalten Sie unsere schriftliche Bewertung.

Schaden-
gutachten

Sie haben einen Unfall oder Schaden? Wir erstellen für Sie Schadengutachten für Kfz, Oldtimer, Wohnwagen oder Wohnmobil, Landmaschinen, LKW und Motorrad.

Transparente und unabhängige Beratung

Als freier, unabhängiger Sachverständiger unterliegen wir nicht den Interessen einer Versicherungsgesellschaft sondern bewerten den Real-Zustand.

Wann brauchen Sie eine Fahrzeug-Bewertung?

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Ermittlung Zeitwert

Spätestens wenn ein Auto gekauft oder verkauft werden soll, kommt die Frage auf, was ist mein Fahrzeug wert. Wir führen die realistische Wertermittlung mit den Systemen DAT und / oder Autodatex-Schwacke und diversen Internet Recherchen durch. In den von uns erstellten Wertermittlung fließen sämtliche, den Fahrzeugwert beeinflussenden Faktoren ein, damit wir für Sie alles rausholen, was Ihnen zusteht. Gerne übernehmen wir auch die Erstellung von Oldtimer / Youngtimer Kurzgutachten und Wertgutachten, um das Fahrzeug richtig zu versichern oder zum aktuellen Wert zu verkaufen.
02

Versicherung (v.a. Oldtimer)

Auch bei Diebstahl, Brand, Totalschaden, etc. ist eine Kurzbewertung oder ein Wertgutachten unerlässlich. Daher sollte in der Regel ein Oldtimer-Wertgutachten im Abstand von zwei bis drei Jahren neu erstellt werden. Dies stellt sicher, dass Sie im Schadenfall den angegebenen Wert bei der Versicherung geltend machen können. Sofern es die Gegebenheiten erlauben, übernehmen wir gerne die Fahrzeugbewertung bei Ihnen direkt vor Ort.

Wann brauchen Sie ein Gutachten?

01

Gutachtenerstellung

Wir sind für Sie im Raum Niederbayer und der Oberpfalz in Einsatz. Wenn Sie nach einem Unfall Ihre Schadenersatzansprüche zur Regulierung und / oder zur Beweissicherung gegen den Verursacher oder dessen Versicherung geltend machen wollen, benötigen Sie ein unabhängiges Schadensgutachten, das für die Frage der Haftung und Übernahme der Reparaturkosten von zentraler Bedeutung ist, sowie Ihre Ansprüche genau beziffert:
  • Wiederbeschaffungswert (Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall)
  • Restwert (Wert des Fahrzeuges nach dem Unfall unrepariert)
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall
  • Gesamtschadenhöhe
Gerne besichtigen wir das beschädigte Fahrzeug bei Ihnen direkt vor Ort, sofern es die Gegebenheiten erlauben.
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Kennen Sie Ihre Rechte?

Haftpflichtschaden (Unfallgegner hat Schuld)

Sie können einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens mit der Begutachtung Ihres Schadens beauftragen, und sollten dies auch tun.

Kaskoschaden (Sie haben den Unfall selbst verursacht)

Ob Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung − die Auswahl des Kfz-Gutachters obliegt Ihrer Versicherung. Sie können jedoch einen Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens vorschlagen.

Mitgliedschaften und Anerkennungen

Kfz Sachverständiger Peter Hof ist BDSF Mitglied
DIN EN ISO/IEC 17024 Anerkennung Peter Hof KFZ Sachverständiger
MAS
Urkunde KFZ Sachverständiger Peter Hof
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Urkunde KFZ Sachverständiger Peter Hof
Urkunde KFZ Sachverständiger Peter Hof

Kontakt

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Kfz-Sachverständiger Peter Hof

Rosenstraße 8 | 93101 Pfakofen | Mobil 0170 6361498
Termine Montag – Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr
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Kfz-Sachverständiger Peter Hof

Rosenstraße 8
93101 Pfakofen
Mobil 0170 6361498

TERMINE
Montag – Freitag
08:00 – 18:00 Uhr

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